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Zahnersatz ist teuer, denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur einen Bruchteil der Kosten. Ein Eigenanteil von mehreren hundert oder sogar tausend Euro sind keine Seltenheit. Zum Glück kann man nicht nur bei der Zahngesundheit vorbeugen, sondern auch bei zukünftigen Ausgaben für Zahnersatz. Mit dem Haspa ZahnSchutz sparen Sie bis zu 100 % der dafür anfallenden Kosten.

Ihr Vorteile:

  • Zusatzversicherung für Implantate, Kronen, Brücken und Inlays
  • hohe Kosten des Eigenanteils senken
  • Privatpatient beim Zahnarzt werden
HanseMerkur

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Je jünger Ihr Eintrittsalter, desto günstiger. Mit 40 Jahren zahlen Sie zum Beispiel nur 26,88 € im Monat. 

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bis zu 100 %

Wenn Sie sich beim Zahnersatz für eine medizinisch ausreichende Regelversorgung entscheiden.

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bis zu 90 %

Wenn Sie sich beim Zahnersatz für eine privatzahnärztliche Versorgung durch Verwendung von höherwertigen Materialien entscheiden.

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Siegel Stiftung Warentest

Ausgezeichnet von Stiftung Warentest

Mit dem Haspa ZahnSchutz sichern Sie sich erstklassige Zahnarztbehandlungen und schützen sich gleichzeitig vor hohen Kosten. Entscheiden Sie sich mit unserem Kooperationspartner HanseMerkur für einen Versicherer mit Beitragssicherheit und Service auf höchstem Niveau. Beim aktuellen Test der Stiftung Warentest erhielt der Haspa ZahnSchutz die Bestnote.

Rechenbeispiel

Weniger Eigenanteil beim Zahnersatz

Stiftung Warentest Finanztest 4/2021

mit Haspa ZahnSchutz

ohne Versicherung

Hochwertiges Implantat      4.213 € 4.213 €
Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse
-576 € -576 €
Kostenerstattung  -3.216 € 0 €

Ihr Eigenanteil 

nur 421 € statt 3.637 €

Beispiel mit 90 % Erstattung im 5. Versicherungsjahr bei Verwendung von höherwertigen Materialien (Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone).

Stiftung Warentest Finanztest 4/2021 mit Haspa ZahnSchutz
Hochwertiges  Implantat      4.213 €
Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse -576 €
Kostenerstattung  -3.216 €

Ihr Eigenanteil

nur 421 €
Stiftung Warentest Finanztest 4/2021
ohne Versicherung
Hochwertiges Implantat      4.213 €
Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse -576 €
Kostenerstattung  0 €
Ihr Eigenanteil statt 3.637 €

Beispiel mit 90 % Erstattung im 5. Versicherungsjahr bei Verwendung von höherwertigen Materialien (Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone).

Auch bei Zahnreinigungen und Füllungen sparen?
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Eine gute Absicherung bei Zahnersatz ist wichtig. Noch besser ist es natürlich, wenn Zahnersatz erst gar nicht erforderlich wird. Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit Haspa ZahnVorsorge Plus um wichtige Vorsorgeleistungen.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen rund um den Zahnersatz

Warum ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich mit sogenannten Festzuschüssen an den Kosten für Zahnersatz. Dies gilt ausschließlich für Standardleistungen. Eine Versorgung über den gesetzlichen Rahmen hinaus muss der Patient selbst bezahlen. Farblich angepasste Kronen, Inlays oder Implantate sind Leistungen über dem gesetzlichen Rahmen und werden nicht übernommen. Schnell können solche Zahnersatzmaßnahmen tausende Euro kosten.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sorgen nur für eine Grundabsicherung der Zahngesundheit. Diese sogenannte Regelversorgung bezieht sich nur auf Zahnersatzversorgungen, die medizinisch notwendig sind. Wer Wert auf eine ausgezeichnete Zahngesundheit legt und auf Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen (z.B. ein Implantat), der trifft mit einer Zahnzusatzversicherung die richtige Wahl.

Bei Füllungen tragen die Krankenkassen nur für Amalgamfüllungen die Kosten zu 100 %. Amalgam ist jedoch umstritten, da Quecksilber enthalten ist. Obwohl diese Füllungen grundsätzlich als unbedenklich eingestuft werden, entscheiden sich viele Patienten gegen die Silberfüllung. Gefragter sind Füllungen aus einem höherwertigen, dem Zahn farblich angepassten Material, wie z. B. Kunststofffüllungen für 100 bis 150 Euro oder sehr haltbare Keramikfüllungen für 400 bis 800 Euro. Für die Mehrkosten müssen Patienten selbst aufkommen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung werden die Ausgaben auch bei ästhetischem Zahnersatz deutlich minimiert und der Patient erhält hochwertigste Behandlungsmaterialien.

Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Man sollte frühzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung starten, um die Beiträge ein Leben lang moderat zu halten. Gerade in jungen Jahren ist eine Zahnzusatzversicherung am günstigsten. Auch ältere Patienten sollten ihre Zahngesundheit absichern. Im Laufe der Zeit werden Brücken, Kronen oder Implantate fällig. Grundsätzlich besteht keine Altersobergrenze: Ein gepflegtes Gebiss kann jederzeit optimal abgesichert werden. Die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen im Bereich Zahnersatz ausschließlich Standardleistungen. Die private Vorsorge mit einer Zahnzusatzversicherung ist allemal sinnvoll auch im höheren Alter. Besonders wenn man dauerhaft erstklassige Zahnleistungen erhalten möchte und weitere Behandlungen in absehbarer Zeit anstehen.

Was sind die Unterschiede zwischen Inlay, Implantat, Kronen und Brücke?

Wird ein Loch in einen Zahn gebohrt, eine Flüssigkeit oder Paste hineingefüllt und diese härtet aus, ist das eine reguläre Füllung. Bei einem Inlay wird das gebohrte Loch vermessen und in einem Dentallabor wird ein Feststoff hergestellt, welcher in das Loch eingeklebt oder einzementiert wird. Ist ein Inlay sehr groß und bedeckt größere Teile der Zahnoberfläche, wird es auch Onlay oder Overlay genannt.

Von einer Krone spricht man, wenn der beschädigte Zahn nicht mehr mit einer Füllung gerettet werden kann, ein Zahnerhalt also unmöglich ist. Der Zahn wird auf eine gesunde und stabile Basis heruntergefeilt, auf welche dann eine Zahnkrone geklebt wird, die komplett den natürlichen Zahn nachbildet. Im Gegensatz zu dieser Ersatzkrone gibt es auch sogenannte Verankerungskronen, welche die Fixpunkte für anderen Zahnersatz wie Brücken sind. Dabei muss oft ein gesunder Zahn beschliffen werden. Die Schutzkrone kommt dann zum Einsatz, wenn der natürliche Zahn nicht mehr genügend Zahnschmelz besitzt, um die weichere Zahninnenstruktur zu schützen.

Eine Brücke wird dann eingesetzt, wenn ein Zahn komplett fehlt oder entfernt wurde. Die umliegenden Zähne werden dann beschliffen und Kronen vorbereitet. Zwischen den Kronen wird dann ein Zahnersatz befestigt, welcher den fehlenden Zahn ersetzt. Dann werden die Kronen angebracht.

Bei einem komplett entfernten Zahn ist außerdem möglich, mit einem Implantat zu behandeln. Dabei wird eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Kunststoff in ein kleines, gebohrtes Loch in den Kiefer eingesetzt. Ist diese verheilt und in den Kiefer eingesetzt, wird ein Verbindungsstück auf die künstliche Wurzel gesetzt. Auf jenes kann dann eine Krone aufgesetzt werden.

Warum zahlt die gesetzliche Krankenkasse keine Implantate?

Je nachdem, wie viele Zähne fehlen, zahlt die gesetzliche Versicherung entweder eine Brücke oder aber eine Prothese. Diese Behandlungen sind kostengünstiger und erfüllen den Zweck – mehr wird von der gesetzlichen Krankenkasse daher nicht gezahlt. Implantate haben allerdings Vorteile, die sie in vielen Fällen zu einer besseren Behandlungsmöglichkeit machen. Es müssen beispielsweise keine umliegenden Zähne angeschliffen werden, was eigentliche gesunde Zahnsubstanz vermindert.

Weiterhin bestehen Brücken in der Regel aus Metall – Titan und Keramik sind Materialien mit besseren Eigenschaften: Sie sind biokompatibel und Keramik hat noch dazu ein geringeres Infektionsrisiko. Dazu beansprucht die nachgebildete Zahnwurzel in natürlichem Rahmen den Kieferknochen, was das Risiko mindert, dass sich dieser zurückbildet.

Ist das Bonusheft für die Zahnzusatzversicherung relevant?

Wer regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen zum Zahnarzt geht, der hat ein lückenloses Bonusheft. Relevant ist das vor allem für die gesetzliche Krankenkasse, denn diese erhöht mit einem gut gefüllten Bonusheft die Festzuschüsse, was den Eigenanteil vermindert. Für die Zahnzusatzversicherung ist das nicht wichtig – denn hier wird prozentual mit den gesamten Behandlungskosten gerechnet.

 

Der Haspa ZahnSchutz ist ein Produkt der HanseMerkur Krankenversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon +49 40 4119-0, info@hansemerkur.de) für die Kundinnen und Kunden der Hamburger Sparkasse. Für den Online-Abschluss werden Sie direkt zum Antragsprozess der HanseMerkur weitergeleitet.  

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