Mit gesunden Zähnen geht alles besser. Damit Sie auch bei den Behandlungskosten gut gelaunt bleiben, haben wir mit dem Haspa ZahnSchutz Plus die optimale Absicherung für Sie. Zeigen Sie der nächsten Zahnarztrechnung einfach Ihr schönstes Lächeln.
So senken Sie Ihre Zahnarztkosten
Rechenbeispiel für Zahnersatz Finanztest 6/2023 |
90 % Leistungen bei privatzahnärztlicher Versorgung |
Zahnarztrechnung inkl. Honorar und Material für ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone | 4.456,00 € |
Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse mit Höchstbonus |
- 609 € |
Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 3.847 € |
Kostenerstattung mit dem Haspa ZahnSchutz Plus | - 3.401,40 € |
Ihr verbleibender Eigenanteil |
= nur 445,60 € |
Mit dem Haspa ZahnSchutz Plus sichern Sie sich erstklassige Zahnarztbehandlungen und schützen sich gleichzeitig vor hohen Kosten. Entscheiden Sie sich mit unserem Kooperationspartner HanseMerkur für einen Versicherer mit Beitragssicherheit und Service auf höchstem Niveau.
Falls Sie bei Ihrer Absicherung lediglich Wert auf Zahnprophylaxe legen, dann ist der Tarif Haspa ZahnVorsorge Plus genau richtig für Sie: Für einen kleinen Beitrag, bekommen Sie jedes Jahr bis zu 160 € für Zahnreinigungen zurück – und 100 % Kostenerstattung für hochwertige Füllungen obendrauf.
Häufige Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich mit sogenannten Festzuschüssen an den Kosten für Zahnersatz. Dies gilt ausschließlich für Standardleistungen. Eine Versorgung über den gesetzlichen Rahmen hinaus muss der Patient selbst bezahlen. Farblich angepasste Kronen, Inlays oder Implantate sind Leistungen über dem gesetzlichen Rahmen und werden nicht übernommen. Schnell können solche Zahnersatzmaßnahmen tausende Euro kosten.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sorgen nur für eine Grundabsicherung der Zahngesundheit. Diese sogenannte Regelversorgung bezieht sich nur auf Zahnersatzversorgungen, die medizinisch notwendig sind. Wer Wert auf eine ausgezeichnete Zahngesundheit legt und auf Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen (z.B. ein Implantat), der trifft mit einer Zahnzusatzversicherung die richtige Wahl.
Bei Füllungen tragen die Krankenkassen nur für Amalgamfüllungen die Kosten zu 100 %. Amalgam ist jedoch umstritten, da Quecksilber enthalten ist. Obwohl diese Füllungen grundsätzlich als unbedenklich eingestuft werden, entscheiden sich viele Patienten gegen die Silberfüllung. Gefragter sind Füllungen aus einem höherwertigen, dem Zahn farblich angepassten Material, wie z. B. Kunststofffüllungen für 100 bis 150 Euro oder sehr haltbare Keramikfüllungen für 400 bis 800 Euro. Für die Mehrkosten müssen Patienten selbst aufkommen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung werden die Ausgaben auch bei ästhetischem Zahnersatz deutlich minimiert und der Patient erhält hochwertigste Behandlungsmaterialien.
Man sollte frühzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung starten, um die Beiträge ein Leben lang moderat zu halten. Gerade in jungen Jahren ist eine Zahnzusatzversicherung am günstigsten. Auch ältere Patienten sollten ihre Zahngesundheit absichern. Im Laufe der Zeit werden Brücken, Kronen oder Implantate fällig. Grundsätzlich besteht keine Altersobergrenze: Ein gepflegtes Gebiss kann jederzeit optimal abgesichert werden. Die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen im Bereich Zahnersatz ausschließlich Standardleistungen. Die private Vorsorge mit einer Zahnzusatzversicherung ist allemal sinnvoll auch im höheren Alter. Besonders wenn man dauerhaft erstklassige Zahnleistungen erhalten möchte und weitere Behandlungen in absehbarer Zeit anstehen.
Wird ein Loch in einen Zahn gebohrt, eine Flüssigkeit oder Paste hineingefüllt und diese härtet aus, ist das eine reguläre Füllung. Bei einem Inlay wird das gebohrte Loch vermessen und in einem Dentallabor wird ein Feststoff hergestellt, welcher in das Loch eingeklebt oder einzementiert wird. Ist ein Inlay sehr groß und bedeckt größere Teile der Zahnoberfläche, wird es auch Onlay oder Overlay genannt.
Von einer Krone spricht man, wenn der beschädigte Zahn nicht mehr mit einer Füllung gerettet werden kann, ein Zahnerhalt also unmöglich ist. Der Zahn wird auf eine gesunde und stabile Basis heruntergefeilt, auf welche dann eine Zahnkrone geklebt wird, die komplett den natürlichen Zahn nachbildet. Im Gegensatz zu dieser Ersatzkrone gibt es auch sogenannte Verankerungskronen, welche die Fixpunkte für anderen Zahnersatz wie Brücken sind. Dabei muss oft ein gesunder Zahn beschliffen werden. Die Schutzkrone kommt dann zum Einsatz, wenn der natürliche Zahn nicht mehr genügend Zahnschmelz besitzt, um die weichere Zahninnenstruktur zu schützen.
Eine Brücke wird dann eingesetzt, wenn ein Zahn komplett fehlt oder entfernt wurde. Die umliegenden Zähne werden dann beschliffen und Kronen vorbereitet. Zwischen den Kronen wird dann ein Zahnersatz befestigt, welcher den fehlenden Zahn ersetzt. Dann werden die Kronen angebracht.
Bei einem komplett entfernten Zahn ist außerdem möglich, mit einem Implantat zu behandeln. Dabei wird eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Kunststoff in ein kleines, gebohrtes Loch in den Kiefer eingesetzt. Ist diese verheilt und in den Kiefer eingesetzt, wird ein Verbindungsstück auf die künstliche Wurzel gesetzt. Auf jenes kann dann eine Krone aufgesetzt werden.
Je nachdem, wie viele Zähne fehlen, zahlt die gesetzliche Versicherung entweder eine Brücke oder aber eine Prothese. Diese Behandlungen sind kostengünstiger und erfüllen den Zweck – mehr wird von der gesetzlichen Krankenkasse daher nicht gezahlt. Implantate haben allerdings Vorteile, die sie in vielen Fällen zu einer besseren Behandlungsmöglichkeit machen. Es müssen beispielsweise keine umliegenden Zähne angeschliffen werden, was eigentliche gesunde Zahnsubstanz vermindert.
Weiterhin bestehen Brücken in der Regel aus Metall – Titan und Keramik sind Materialien mit besseren Eigenschaften: Sie sind biokompatibel und Keramik hat noch dazu ein geringeres Infektionsrisiko. Dazu beansprucht die nachgebildete Zahnwurzel in natürlichem Rahmen den Kieferknochen, was das Risiko mindert, dass sich dieser zurückbildet.
Wer regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen zum Zahnarzt geht, der hat ein lückenloses Bonusheft. Relevant ist das vor allem für die gesetzliche Krankenkasse, denn diese erhöht mit einem gut gefüllten Bonusheft die Festzuschüsse, was den Eigenanteil vermindert. Für die Zahnzusatzversicherung ist das nicht wichtig – denn hier wird prozentual mit den gesamten Behandlungskosten gerechnet.
Der Haspa ZahnSchutz Plus ist ein Produkt der HanseMerkur Krankenversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon +49 40 4119-0, info@hansemerkur.de) für die Kundinnen und Kunden der Hamburger Sparkasse. Für den Online-Abschluss werden Sie direkt zum Antragsprozess der HanseMerkur weitergeleitet.