Sie sind schon auf dem richtigen Weg
Ob Sie etwas vererben oder ein Erbe antreten möchten – in beiden Fällen übernehmen Sie Verantwortung. Das sollten Sie, wie alle wichtigen Dinge, frühzeitig angehen. Wenn Sie sich also jetzt mit dem Thema befassen, haben Sie schon viel richtig gemacht. Gestalten Sie die Weitergabe von Werten bewusst, das schafft Sicherheit und sorgt für ein gutes Gefühl bei allen Beteiligten. Auf dieser Seite geben wir einen ersten Überblick, worauf es beim Thema Erben und Vererben ankommt und wie Sie die richtigen Entscheidungen für
die Zukunft treffen.
Vollmachten & Verfügungen
Ein Moment und das Leben ist ein anderes: zum Beispiel durch einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Krankheit. Wer trifft dann für Sie die Entscheidungen? Vorsorgeverfügungen regeln das, bevor es nötig wird. Die drei wichtigsten Verfügungen sind: die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung helfen, Dinge des alltäglichen Lebens zu regeln und die Patientenverfügung dient dazu, Vorkehrungen im Fall einer schweren Krankheit festzulegen.
Bei der Haspa gibt es die bankinterne „S-Vorsorgevollmacht“. Sie können damit eine oder auch mehrere Personen bevollmächtigen, sodass diese für alle Konten (Girokonto, Wertpapierdepot, Sparkassen-Card u. a.) bei der Haspa zeichnungsberechtigt sind. Der große Vorteil: Wenn Sie z. B. Ihrem Ehepartner umfassende Vollmachten erteilen wollen, kann kein Konto „vergessen“ werden – die Vollmachten gelten automatisch auch für alle zukünftigen Konten und bleiben über die Lebzeit hinaus wirksam.
Wer erbt was: die gesetzliche Erbfolge
Was passiert eigentlich, wenn die persönlich gewünschte Erbfolge nicht in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt ist? Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Erbverteilung nach sogenannten Ordnungen festgelegt, über die unsere Infografik einen ersten Überblick gibt. Erblasser haben die Möglichkeit, mit einer letztwilligen Verfügung, einem Testament oder Erbvertrag, diese Erbfolge ihrem eigenen Willen entsprechend abzuändern.
Erbschaft- und Schenkungsteuer – worauf kommt es an?
Jedes Erbe und jede Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die zu zahlende Steuer richtet sich dabei nach dem Wert der einzelnen Zuwendung (also dem Betrag der Schenkung oder des Erbes). Durch die gesetzlich festgelegten Freibeträge wird ein Teil des zu versteuernden Betrags von der Steuer befreit – dadurch ergeben sich im Rahmen der Weitergabe unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Höhe dieser Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsgrad und damit nach Steuerklasse.
Steuerklasse I
Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel und so weiter) sowie beim Erwerb durch Erbschaft die Eltern und die Voreltern (Großeltern, Urgroßeltern).
Steuerklasse II
Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister, Kinder der Geschwister (Nichten und Neffen), Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern sowie der geschiedene Ehegatte.
Steuerklasse III
Alle übrigen Erben (oder Beschenkten), z. B. der nichteheliche Lebenspartner.
Smarte Idee: Schenkung
Geld oder Immobilien zu Lebzeiten weiterzugeben, kann eine sehr lohnende Idee sein – und lässt sich ebenso gründlich planen, wie das Errichten eines Testaments. Ganz gleich, ob Eltern vor ihrem Tod Vermögen ganz oder teilweise an Kinder oder Enkelkinder übertragen oder Eheleute es untereinander tun möchten: Ob es sich für die Beteiligten auszahlt, hängt von vielen Faktoren ab.
Wichtig: Für Schenkungen gelten festgelegte Freibeträge. Erst oberhalb dieser Grenzen zahlen Beschenkte Schenkungsteuer. Im Unterschied zum Vererben können Sie für diese Art von Zuwendungen alle zehn Jahre Freibeträge neu nutzen und somit Schenkungsteuer sparen.
Der Erblotse: Testament aufsetzen, Erbe regeln
Der Erblotse ist ein praktischer Online-Service, mit dem Sie vollständig in die Themen Testamentserstellung und Erbfallregelung einsteigen können – als Kunde der Haspa sogar kostenfrei.
Er ersetzt nicht das persönliche Gespräch, aber gibt Orientierung und kann bei weiterführenden Themen helfen, bei denen Fachanwälte, Steuerberater oder Notare gefragt sind.
Testament erstellen
Für Haspa Kunden kostenfrei inkl. der Möglichkeit einer 15-minütigen Beratung durch einen Anwalt.
Erbe regeln
Für Haspa Kunden kostenfrei inkl. der Möglichkeit eines 30-minütigen Expertengesprächs.
*Der „Erblotse“ ist ein Produkt der Heritas GmbH, die für den Inhalt der Website nach dem Digitale-Dienste-Gesetz verantwortlich ist. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Impressum der Website. Die Nutzung der Funktionen des Erblotsen ist unabhängig von der Hamburger Sparkasse; ein personenbezogener Datenaustausch mit der Sparkasse erfolgt dabei nicht.
Unterstützung für Sie
Sie sind Angehörige oder gesetzlich betreuende Person? Dann übernehmen Sie mit der Betreuung eines Menschen in Vermögensangelegenheiten eine vertrauensvolle und wertvolle Aufgabe. Das Betreuungsteam der Haspa Direktberatung unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und die notwendigen Schritte sicher und kompetent zu erledigen.
Hier finden Sie erste Informationen, die Ihnen den Einstieg erleichtern.
Haspa Hamburg Stiftung
Sie möchten mit Ihrer Erbschaft oder einem Teil davon eine gemeinnützige Idee verwirklichen? Dann lohnt es sich, die Haspa Hamburg Stiftung kennenzulernen. Im Team entwickeln wir für Ihre Stiftungsidee eine maßgeschneiderte und wirkungsvolle Lösung. Wir unterstützen Sie dabei, etwas Beständiges zu schaffen und Zukunft zu gestalten.
Hier geht es zu unserem Team, das gern für Sie da ist und Ihre Fragen beantwortet.
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